Informationen zur Klasse A1
Leichtkrafträder tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/A1.jpg
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.

Altersstufung: Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 80 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN - Beinhaltet Klasse: M

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der
Sonderfahrten


  ohne mit Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen
5
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4
Klassenspezifischer Unterricht 4 4
Schulung  bei Dämmerung oder
Dunkelheit
3
Gesamt 16 10 Gesamt 12
(Doppelstunden zu je 90 Min.)   
 



















Informationen zur Klasse A - beschränkt
Mittelschwere Krafträder tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/A.jpg
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - beschränkt - wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).
Mindestalter: 18 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN - Beinhaltet Klasse: A1, M

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Vorbesitz einer
anderen Klasse
  ohne mit
ohne mit A1
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen
5 3
Klassenspezifischer Unterricht 4 4 Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4 2
Gesamt 16 10 Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
3 1
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Gesamt 12 6














Informationen zur Klasse A - unbeschränkt
Schwere Krafträder tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/A.jpg
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die FE Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen.
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt -
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.

Mindestalter: 25* - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lj. A (beschränkt), ab 25. Lj. NEIN; Beinhaltet Klasse: A1, M

*bei direktem Zugang. Nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - leistungsbeschränkt - kann diese FE vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Vorbesitz einer
anderen Klasse
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Vorbesitz einer
anderen Klasse
  ohne mit
ohne mit A1 oder A
leistungsbeschränkt*
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen
5 3
Klassenspezifischer Unterricht 4 4 Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4 2
Gesamt 16 10 Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
3 1
(Doppelstunden zu je 90 Min.)
Gesamt 12 6
  *vor Ablauf der zweijährigen Frist (& 6 Abs. 2 Satz 1 FeV)
















Informationen zur Klasse B
PKW und leichte LKW tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/B.jpg
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: NEIN -
Beinhaltet Klasse: L, M, S

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der
Sonderfahrten
 
  ohne mit
 
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen
5
Klassenspezifischer Unterricht 2 2 Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
4
Gesamt 14 8 Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
3
(Doppelstunden zu je 90 Min.)   Gesamt 12














Informationen zur Klasse BE
Kombinationen aus Pkw oder
leichten Lkw mit etwas größeren
Anhängern
tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/BE.jpg
Kombinationen aus Krauffahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17 - Geltungsdauer: ohne Befristung - Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet klasse: L, M, S

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
 

  
Mindestumfang der Sonderfahrten 
Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen
3
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
 Gesamt 5













Informationen zur Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder
mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/M.jpg
a) Bei elektrischer Antreibsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nciht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind
e) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Grundausbildung - keine Sonderfahrten.
  ohne mit
Grundunterricht 12 6 Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8
(Doppelstunden zu je 90 Min.)   













Informationen zur Klasse C
Schwere LKW tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/C.jpg
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 - Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre - Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1, L, M, S

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Bei Vorbesitz von Klasse
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Bei Vorbesitz von Klasse
  B C1 o.
D1
D
  B C1
Grundunterricht 6 6 6 Schulung auif Bundes- oder
Landstraßen

5 3
Klassenspezifischer Unterricht 10 4 2 Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
2 1
Gesamt 16 10 8 Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
3 1
(Doppelstunden zu je 90 Min.)   Gesamt 10 5
















Informationen zur Klasse CE
Lastzüge tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/CE.jpg
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 18 - Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre - Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Bei Vorbesitz
von Klasse C
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Bei
Vorbesitz
von
Klasse C
Wenn C und CE in
einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
erworben wurden

Solo     Zug       gesamt
Grundunterricht 6 Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen

5 3 5 8
Klassenspezifischer
Unterricht
4 Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
2 1 2 3
Gesamt 10 Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
3 0 3 3
(Doppelstunden zu je 90 Min.)  Gesamt 10 4 10 14
















Informationen zur Klasse D
Grosse Busse
tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/D.jpg
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. Die Nutzung der Klassen D und DE ist außerdem auf Linienverkehr bis 50 Kilomer Linienlänge beschränkt.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre - Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B - beinhaltet Klasse: D1
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des
Theorieunterrichts
Bei Vorbesitz
von Klasse C
Mindestumfang der
Sonderfahrten
Bei Vorbesitz von Klasse
  B C o.
D1
C1   B oder C1
Führerschein-
besitz

bis 2 J.       >2 J.
C
Führerschein-
besitz

bis 2 J.        >2 J.
D1
        Grundausbildung 45               33 14                7 20
Grundunterricht 6 6 6 Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen

22               12
16                8
5
Klassenspezifischer
Unterricht
18 8 12 Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
14                8
8                  4
5
Gesamt 24 14 18 Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
8                  5
6                  3
5
(Doppelstunden zu je 90 Min.)  Gesamt 89                58
44                22
35
Informationen zur Klasse DE
Grosse Busse mit Anhänger
über 750 kg zG
tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/DE.jpg
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. Die Nutzung der Klassen D und DE ist außerdem auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre - Vorbesitz erforderlich: Ja, mind. Kl. D; Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
 

  
Mindestumfang der Sonderfahrten 
Grundausbildung 4
Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen
3
Schulung auf Autobahnen oder
autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1
 Gesamt 9













Informationen zur Klasse T
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über:
32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen 
tl_files/modern_blue/fahrschule/Bilder Fahrschule/traktor.jpg
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h - Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN - Beinhaltet Klasse: L, M, S

Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts Vorbesitz einer anderen Klasse Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten.
  ohne mit
Grundunterricht 12 6 Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Klassenspezifischer Unterricht 6 6
Gesamt 18 12
(Doppelstunden zu je 90 Min.)   













Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A1 und M
Welches sind die wichtigsten Unterschiede der Klassen A1 und M?
  • Beim Vergleich der Grenzwerte von Klasse A und Klasse A1 stellt man fest, dass Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm in die Unterklasse A1 fallen, obwohl doch die Klasse A schon bei einem Hubraum von mehr als 50 ccm, also bei 51 ccm, beginnt! Ein Unterschied macht zunächst der weitere Grenzwert der Klasse A1 aus, nämlich die Begrenzung  der Nennleistung auf 11 kW. Danach fällt z. B. ein Kraftrad mit einem Hubraum von 75 ccm, das eine Nennleistung von mehr als 11 kW hat, in die Klasse A; dasselbe gilt für ein Kraftrad mit einer Leistung von weniger als 11 kW, aber einem Hubraum von mehr als 125 ccm.
  • Die Klasse M ist zwar auch eine Kraftradklasse, aber eine die das EU-Recht (die EU-Führerschein-Richtlinie) nicht kennt, also eine so genannte nationale Klasse. In der EU-Führerschein-Richtlinie beginnt das Kraftrad erst ab einem Hubarum von mehr als 50 ccm und/oder einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Klasse M umfasst also die Kategorie der Kleinstkrafträder (Moped und Mokick), wozu auch Motorroller gehören, die die technischen Grenzwerte von maximal 50 ccm Hubraum und einer bbH von höchstens 45 km/h nicht überschreiten.
  • Für Klasse M sind keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben.
  • Mit Klasse M dürfen auch Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h gefahren werden, sofern diese vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind.
  • Die Klasse M wird nicht auf Probe erteilt.
Wie ist das mit der Leistungsbegrenzung bei Klasse A, wann und wodurch fällt sie weg?
  • Die Klasse A berechtigt, sofern sie vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben wird, für die Dauer von 2 Jahren seit Erteilung nur zum Führen leistungsbegrenzter Krafträder der Klasse A. Die maßgeblichen Grenzwerte sind:
  • Nennleistung höchstens 25 kW (34 PS)
  • Verhältnis Leistung/Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW).
  • Die Leistungsbegrenzung soll das Risiko, das von strak motroisierten Motorrädern besonders für junge Menschen mit wenig oder keiner Motorraderfahrung ausgeht, mindern. Die Leistungsbegrenzung entfällt automatisch nach zweijährigem ununterbrochenem Besitz von Klasse A (leistungsbegrenzt). Erneute Antragstellung und ein Nachweis über Fahrpraxis entfallen; ebenso wenig sind eine weitere Ausbildung oder Prüfung erforderlich; der Führerschein muss nicht umgetauscht werden.
Ab welchem Lebensalter kann ich frühestens den Führerschein für leistungsbeschränkte Motorräder erwerben?
  • Frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres. Das setzt aber den Erwerb von Klasse A leistungsbeschränkt mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, genauer ausgedrückt, den mindestens zweijährigen Besitz von Klasse A leistungsbeschränkt voraus.
Ab welchem Lebensalter kann ich ohne Vorbesitz von Klasse A leistungsbeschränkt den Führerschein für leistungsunbegrenzte Krafträder, also die volle Klasse A, erwerben?
  • Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr. Mit der Ausbildung kann schon bis zu 6 Monaten vor Vollendung des 25. Lebensjahres begonnen werden. Man sollte aber vorsichtige 25-Jährige und auch Ältere nicht davon abhalten, zuerst einmal die Klasse A leistungsbeschränkt zu erwerben.
Was muss ein gerade 25-Jähriger tun, der seit einem Jahr Klasse A leistungsbeschränkt besitzt und jetzt ein Motorrad ohne Leistungsbegrenzung fahren will?
  • Weil er noch nicht zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis für Klasse A leistungsbeschränkt ist, muss er eine praktische Ausbildung durchlaufen und eine praktische Prüfung ablegen (die praktische Ausbildung und Prüfung hat auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW (60 PS) zu erfolgen).
Darf man mit den Klassen A1 und A auch Motorräder mit Beiwagen fahren?
  • Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten.
Darf man mit den Klassen A1 und A auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren?
  • Nein, im Gegensatz zu den alten Klassen 1, 1a, 1b und 4 ist die Klasse L (vergleichbar mit der alten Klasse 5) nicht eingeschlossen.
Darf man mit dem Führerschein Klasse 1b auch Leichtkrafträder mit 125 ccm Hubraum fahren?
  • Ja, da die Klasse 1b bereits zum 01.07.1996 auf maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung angehoben wurde, muss der Führerschein nicht getauscht werden. Diesselbe Berechtigung erstreckt sich auf vor dem 01. April 1980 erteilte Fahrerlaubnisse der Klasse 3.